Wer das eigene Haus saniert, senkt Energiekosten und steigert den Wohnkomfort spürbar. Mit attraktiven Finanzspritzen greift der Staat dabei teils kräftig unter die Arme. Ob neue Fenster, eine sparsame Wärmepumpe oder die komplette Haussanierung: Mit staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten sparen Sie viele tausend Euro. Erfahren Sie hier, welche Programme zur Förderung der Sanierung für Sie bereitstehen und wie Sie sich die Gelder für Ihr Bauvorhaben sichern.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Hohe Zuschüsse beim Heizungstausch: Für neue Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien zahlt die KfW, abhängig vom Einkommen, bis zu 80 Prozent als Zuschuss aus.
- Dämmung und Fenster: Einzelmaßnahmen an Dach, Fassade oder Fenstern belohnt das BAFA mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Wer Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan umsetzt, bekommt dank iSFP eine noch höhere Förderung.
- Günstige Kredite: Die KfW vergibt alternativ zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungsnachlässen für die Sanierung zum Effizienzhaus. Die Höhe der Förderung der Sanierung hängt dabei vom erreichten Effizienzhaus-Stand ab.
- Steuerbonus ohne Vorab-Antrag: Über die Einkommensteuererklärung holen Sie sich bis zu 40.000 Euro für energetische Sanierungsarbeiten zurück. Möglich ist das verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren für selbstnutzende Eigentümer.
- Rechtzeitig handeln: Stellen Sie Anträge für BEG-Zuschüsse und -Darlehen vor Baubeginn und vor der finalen Beauftragung der Handwerker. Möchten Sie den Steuerbonus in Anspruch nehmen, ist das nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung möglich.
Die Themen im Überblick:
Wann es die Förderung der Sanierung vom Staat gibt
Staatliche Fördertöpfe stehen bereit, sobald Sie bestehende Wohngebäude energetisch aufwerten. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen einzelnen Baumaßnahmen und der Sanierung zu einem Effizienzhaus. Bei Einzelmaßnahmen tauschen Sie beispielsweise alte Fenster aus oder bauen eine neue Heizung ein. Planen Sie hingegen, das gesamte Gebäude grundlegend zu sanieren, greift die Gesamtförderung mit hohen Kreditsummen und attraktiven Tilgungszuschüssen.
Einzelmaßnahmen oder Gesamtsanierung zum Effizienzhaus
Für kleine Maßnahmen wählen viele Sanierer die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Hier sanieren Sie Bauteil für Bauteil und verteilen die Ausgaben über mehrere Jahre. Eine Komplettsanierung nach BEG-WG erfordert hingegen ein ganzes Maßnahmenpaket, das das gesamte Gebäude auf eine feste Effizienzhaus-Stufe hebt. Der Bund belohnt solche Großprojekte mit beachtlichen Tilgungszuschüssen bei Förderkrediten.
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung einer Sanierung
Fördermittel fließen nur, wenn die Immobilie ein Mindestalter aufweist. Für Maßnahmen an der Hülle müssen Bauanzeige oder Bauantrag mindestens fünf Jahre alt sein. Beim Steuerbonus nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Zudem verlangt der Fördergeber, dass Sie strenge technische Vorgaben erfüllen. Möchten Sie den Steuerbonus für sich nutzen, gilt zudem eine Fachbetriebs-Pflicht.
Übrigens: Bei der BEG-Förderung für Ihre Sanierung sind Fachhandwerker empfohlen, aber nicht zwingend nötig. Setzen Sie eine Maßnahme in Eigenregie um, fördert der Staat allerdings nur die reinen Materialkosten der Maßnahme. Beauftragen Sie einen Handwerker, lassen sich hingegen zahlreiche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung anrechnen.
Hohe Zuschüsse für Gebäudehülle und Heizungsoptimierung
Wer Wärmebrücken beseitigt, eine Dämmung anbringt oder Fenster und Türen tauscht, spart Monat für Monat Heizkosten ein. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie die bestehende Heizung optimieren. In beiden Fällen stellt der Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) attraktive Zuschüsse zur Verfügung. Ergänzend steht Ihnen über die staatliche Förderbank KfW ein günstiges Darlehen zur Verfügung. Den sogenannten Ergänzungskredit können Sie nutzen, um offene Finanzierungslücken zu schließen.
Förderfähige Maßnahmen und Fördersätze
Mit dem BEG-EM-Zuschuss fördert das BAFA zahlreiche Maßnahmen zur Sanierung der eigenen vier Wände. So zum Beispiel Dämmarbeiten, Arbeiten zur Heizungsoptimierung oder das Nachrüsten einer Lüftungsanlage, wie die folgende Übersicht zeigt:
- Außenwanddämmung
- Dämmung des Dachs
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung von Keller und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Türen
- Optimierung der bestehenden Heizung
- Einbau einer neuen Lüftungsanlage
Der Basiszuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Besitzen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater, profitieren Sie zudem vom iSFP‑Bonus. Dieser hebt die anrechenbaren Kosten an und verspricht eine Extraförderung.
Anrechenbare Kosten zur Förderung der Sanierung
Ohne Sanierungsfahrplan erkennt das BAFA 30.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr an. Liegt ein gültiger Sanierungsfahrplan vor, verdoppelt sich diese Summe auf 60.000 Euro. Zudem steigt der Fördersatz der Kosten über 30.000 Euro um 5 Prozent an. Wer zudem ein Darlehen benötigt, beantragt den KfW-Ergänzungskredit (Kredit 358/359) in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren dabei von besonders niedrigen Zinsen.
Unser Tipp: Lassen Sie vor Beginn einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Der Staat fördert diesen zu 50 Prozent und Sie sichern sich damit eine Extra-Förderung für die Sanierung sowie höhere anrechenbare Kosten. Hinzu kommt die Gewissheit, besonders wirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fördermöglichkeiten für Gebäudehülle und -technik:
| Maßnahme | Grundförderung | Bonus mit iSFP | Höchstgrenze Kosten |
|---|---|---|---|
| Dämmung Dach / Fassade | 15 % | + 5 % der Kosten über 30.000 Euro | 30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) |
| Fenster- und Türentausch | 15 % | + 5 % der Kosten über 30.000 Euro | 30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) |
| Sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | + 5 % der Kosten über 30.000 Euro | 30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) |
| Heizungsoptimierung | 15 % | + 5 % der Kosten über 30.000 Euro | 30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) |
| Lüftungsanlage | 15 % | + 5 % der Kosten über 30.000 Euro | 30.000 € (mit iSFP: 60.000 €) |
Wichtig zu wissen: Ab 2027 vergibt das BAFA außerdem einen WPB-Bonus in Höhe von 5 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Voraussetzung ist, dass ein iSFP vorliegt. Außerdem muss das zu sanierende Gebäude die Vorgaben eines „Worst Performing Building“ erfüllen und zu den energetisch schlechtesten Gebäuden Deutschlands gehören. Die Mindestinvestitionssumme von 30.000 Euro gilt hierbei nicht.
Förderprogramme für den Austausch alter Heizungsanlagen
Der Tausch alter Heizkessel gegen Heizsysteme mit erneuerbaren Energien bringt die höchsten Förderquoten. Die KfW wickelt diese Zuschüsse im Programm 458 ab und zahlt Eigentümern bis zu 80 Prozent der Investitionssumme aus. Wer auf Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solaranlagen setzt, senkt die Anschaffungskosten damit deutlich.
Wichtig zu wissen: Fördermittel für die neue Heizung gibt es nur, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme der versorgten Bereiche aus erneuerbaren Energien stammen. Außerdem müssen Heizungsanlagen in der BAFA-Liste förderbarer Systeme zu finden sein.
Basis- und Bonus-Förderung der Sanierung der Heizung
Die Übersicht zeigt, wie sich die Förderung der Sanierung im Detail zusammensetzt:
- Grundförderung: 30 Prozent Zuschuss erhalten alle privaten Eigentümer für förderfähige Heizungsanlagen.
- Geschwindigkeitsbonus: 16 Prozent extra gibt es für den raschen Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder alter Gasheizungen. Gas- und Pellet-Zentralheizungen müssen dabei mindestens 20 Jahre alt sein. Der Bonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozent und läuft Ende 2028 aus.
- Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent zusätzlich erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 50.000 Euro pro Jahr. Wer maximal 30.000 Euro verdient, bekommt dabei 40 Prozent. Für Einkommen von 30.000 bis 40.000 Euro gibt es 30 Prozent und bis zu 50.000 Euro erhalten Sie einen Bonus von 10 Prozent.
- Kinderzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, steigt die Bemessungsgrenze für den Einkommensbonus pauschal um 10.000 Euro an. Wer 45.000 Euro verdient, bekommt dadurch beispielsweise einen Bonus von 30 Prozent.
Höchstgrenzen und Deckelung der Heizungsförderung
Die KfW deckelt den gesamten Zuschusssatz abhängig vom Einkommen bei 70 bzw. 80 Prozent. Vom Höchstsatz von 80 Prozent profitieren selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich diese Grenze einmalig auf 40.000 Euro. Anrechnen lassen sich dabei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) hinzu. Zu beachten ist, dass der Basisbetrag ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro sinkt.
Die folgende Tabelle stellt die Bausteine zur Förderung der Sanierung im Heizungsbereich übersichtlich dar:
| Förderbaustein | Fördersatz | Bedingungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Einbau von Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse |
| Geschwindigkeitsbonus | 16 % (sinkt ab Februar 2027 um jeweils 4 Prozent im Halbjahr) | Ersatz funktionstüchtiger fossiler Heizungen |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 % | Haushaltseinkommen bis 40.000 € (Selbstnutzer) |
| Deckel Förderquote | max. 70 % bzw. max. 80 Prozent bei Einkommen bis zu 30.000 Euro (40.000 Euro mit Kinderbonus) | Kombination der prozentualen Boni |
Unser Tipp: Da Boni und förderbare Kosten der Heizungsförderung ab 2027 sukzessive sinken, lohnt es sich, Fördermittel rechtzeitig zu beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung haben Sie dann 36 Monate Zeit, die Arbeiten umzusetzen.
Förderkredite für die Gesamtsanierung zum Effizienzhaus
Möchten Sie Ihr Haus von Grund auf erneuern, bietet sich das KfW-Programm 261 (BEG-WG) an. Die Förderbank vergibt hierfür langfristige Kredite mit niedrigen Zinsen und verrechnet hohe Tilgungszuschüsse direkt mit der Darlehensschuld. Je weniger Energie das Haus nach dem Umbau verbraucht, desto besser fällt die Förderung der Sanierung aus.
Effizienzhaus-Stufen und Fördersätze im Überblick
Kennzeichen dafür, wie effizient ein Gebäude nach der Sanierung ist, ist die Effizienzhaus-Stufe. Sie gibt das energetische Niveau im Vergleich zu einem definierten Referenzgebäude an. Ein Effizienzhaus 40 erreicht beim Primärenergiebedarf beispielsweise höchstens 40 Prozent des Wertes des entsprechenden Referenzgebäudes.
Die Förderung der Sanierung staffelt sich dabei folgendermaßen:
- Effizienzhaus Denkmal EE: 5 Prozent Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 85 EE: kein Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 70 EE: kein Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 55 EE: 5 Prozent Tilgungszuschuss
- Effizienzhaus 40 EE: 10 Prozent Tilgungszuschuss
Die Abkürzung EE steht für Erneuerbare-Energien-Klasse und verdeutlicht, dass mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ gedeckt werden. Seit der BEG-Reform 2026 ist das eine Grundvoraussetzung für die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus.
Zusätzliche Boni für die Förderung der Sanierung
Über die Grundförderung hinaus vergibt die KfW attraktive Boni, die den Tilgungszuschuss weiter aufstocken. Diese gibt es unter anderem für das Einhalten hoher Anforderungen an die Nachhaltigkeit oder die Sanierung eines Gebäudes mit besonders niedriger Energieeffizienz. Die Kreditobergrenze liegt dabei regulär bei 150.000 Euro je Wohneinheit.
Die folgende Übersicht stellt die Bonus-Angebote zur Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus vor:
- Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse): Erfüllen Sie bei der Sanierung hohe ökologische Vorgaben und erhalten das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG), bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 5 Prozent.
- Worst Performing Building (WPB): Gehört das Gebäude zu den energetisch schlechtesten Gebäuden in Deutschland und sanieren Sie es zu einem EH 70 EE oder besser, sichern Sie sich einen zusätzlichen Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent.
- Serielle Sanierung: Vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente bringen 15 Prozent Extra-Zuschuss, wenn Sie die EH 40 EE oder 55 EE Stufe erreichen. Für die serielle Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE steigt der Tilgungszuschuss mit dem SerSan-Bonus um 5 Prozent.
Alle Boni sind miteinander kombinierbar. Nutzen Sie alle Angebote, ist damit ein Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent möglich (EH 40 EE mit NH-Klasse, WPB- und SerSan-Bonus). Bei einem Darlehensbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit liegt die Förderung der Sanierung damit bei maximal 60.000 Euro.
Wichtig zu wissen: Eine Kombination von BEG-EM- und BEG-WG-Förderung ist seit der BEG-Reform 2026 nicht mehr möglich. Möchten Sie beide Förderangebote für sich nutzen, ist das mit einer Sperrfrist von 3 Jahren verbunden.
Steuerbonus für Handwerkerkosten und Sanierungsarbeiten
Neben den Förderungen über BAFA und KfW eröffnet das Einkommensteuerrecht zwei unkomplizierte Wege, um Sanierungsausgaben abzusetzen. Der große Vorteil: Sie müssen vor Beginn der Arbeiten keine Förderanträge einreichen. Sie machen die Ausgaben einfach nachträglich im Rahmen Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend.
Förderung der Sanierung nach Paragraf 35c EStG
Wichtig zu wissen: Um den Steuerbonus voll auskosten zu können, muss Ihre Einkommensteuerlast hoch genug sein. Andernfalls verfällt ein Teil der Sanierungsförderung.
Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a EStG
Übrigens: Eine doppelte Förderung schließt der Gesetzgeber aus. Sie können für dieselbe Baumaßnahme nicht gleichzeitig BAFA-Zuschüsse und den Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG nutzen. Möglich ist es jedoch, die Angebote für unterschiedliche Maßnahmen zu nutzen, wenn Sie die Kosten eindeutig trennen. Prüfen Sie vorab genau, welcher Weg für Ihr Budget die höchste Ersparnis bringt.
Schritt für Schritt zu Ihrer Förderung der Sanierung
Neben den technischen Anforderungen sind auch einige organisatorische Vorgaben zu erfüllen. Wie diese im Detail aussehen, hängt dabei von den zu beantragenden Mitteln ab. Grundsätzlich gilt aber: BEG-Fördermittel sind immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen, während Sie den Steuerbonus nachträglich in Anspruch nehmen.
Schritt 1: Fachliche Beratung einholen
Beauftragen Sie frühzeitig einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe, berechnet Einsparpotenziale und erstellt bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Zudem stellt er die nötigen technischen Nachweise für die Förderung der Sanierung aus.
Schritt 2: Angebote einholen und Verträge schließen
Im nächsten Schritt holen Sie Angebote von Handwerksbetrieben ein. Sie schließen mit den Handwerkern einen Lieferungs- oder Werkvertrag ab und vereinbaren dabei eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Diese koppelt die Wirksamkeit des Vertrages an die Förderung und ist Voraussetzung, wenn Sie BAFA- oder KfW‑Mittel beantragen möchten. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Fachhandwerker die Ausführung der Arbeiten im geplanten Förderzeitraum terminiert.
Schritt 3: Förderung der Sanierung richtig beantragen
Haben Sie die ersten Schritte abgeschlossen, reichen Sie den Antrag zur Förderung der Sanierung vor Baubeginn über das KfW‑ oder das BAFA-Portal ein. Für Heizungszuschüsse benötigen Sie dazu die Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Heizungsbauer oder Energieberater. Für BAFA-Fördermittel ist eine Technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energie-Effizienz-Experten nötig. Geht es um die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus, beantragen Sie die Mittel mit BzA vom Energieberater über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl.
Schritt 4: Vorhaben umsetzen und Nachweise vorlegen
Nach Erhalt der Förderzusage kann die Sanierung beginnen. Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erhalten Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD für die KfW) oder einen Technischen Projektnachweis (TPN für das BAFA). Sie reichen alle Nachweise beim jeweiligen Fördergeber ein und bekommen Zuschüsse ausgezahlt bzw. Tilgungszuschüsse gutgeschrieben.
Steuerbonus für die Sanierung nach § 35c EStG nutzen
Möchten Sie den Steuerbonus zur Förderung der Sanierung nutzen, beauftragen Sie einen Fachhandwerker mit der Umsetzung der Arbeiten. Anschließend erhalten Sie eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzbehörde, mit der Sie den Bonus über Ihre Einkommensteuererklärung geltend machen.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen beantragen
Noch einfacher bekommen Sie Fördermittel für die Sanierung, wenn Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen möchten. Denn hier genügt eine Rechnung, die Material- und Lohnkosten getrennt voneinander ausweist. Liegt diese vor, können Sie den Bonus über die nächste Steuererklärung in Anspruch nehmen.
FAQ: Häufige Fragen zur Förderung der Sanierung
Welche Heizungen fördert der Staat aktuell?
Der Bund bezuschusst Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Dazu gehören Wärmepumpen, Biomassekessel (Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzanlagen), Solarthermieanlagen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Reine Gas- oder Ölheizungen erhalten keine staatlichen Zuschüsse mehr.
Kann ich Sanierungsmaßnahmen selbst durchführen und fördern lassen?
Staatliche Zuschüsse setzen in der Regel den Einbau durch gewerbliche Fachunternehmen voraus. Wer selbst Hand anlegt, erhält keine reguläre BEG-Förderung für die Arbeitsleistung. Lediglich die reinen Materialkosten bei Eigenleistungen lassen sich unter sehr strengen Auflagen und mit Begleitung durch Energie-Effizienz-Experten bei bestimmten Bauteilen ansetzen. Möchten Sie einen Steuerbonus nutzen, ist die Beauftragung eines Fachhandwerkers Pflicht.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
Für alle BEG-Zuschüsse bei BAFA und KfW gilt: Sie müssen den Förderantrag stellen, bevor die Handwerker mit den Arbeiten beginnen. Ausnahme bildet der Steuerbonus nach Paragraf 35a/c EStG, den Sie nachträglich mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen.
Was kostet ein Energieberater und gibt es dafür Zuschüsse?
Die Kosten für Energie-Effizienz-Experten variieren je nach Gebäudegröße und Aufwand zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Das BAFA greift Ihnen unter die Arme und bezuschusst die Erstellung eines Sanierungsfahrplans mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Zudem gibt es attraktive Boni auch für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten.
Lässt sich der Steuerbonus mit KfW-Krediten kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie Fördermittel und Steuerboni nicht kombinieren. Sie können jedoch getrennte Maßnahmen an einer Immobilie aufteilen: Nutzen Sie beispielsweise den KfW-Zuschuss für den Heizungstausch und setzen Sie die Dachdämmung über den Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG ab. Wichtig ist, dass Sie die Kosten dabei strikt trennen.
Was passiert, wenn mein Förderantrag abgelehnt wird?
Dank der aufschiebenden Bedingung im Handwerkervertrag können Sie bei einer Ablehnung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Prüfen Sie in diesem Fall die Ablehnungsgründe, reichen Sie fehlende Nachweise nach oder nutzen Sie den Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG als Alternative.

